VORSTAND

Gemäß der Satzung werden alle Eltern bzw. Personensorgeberechtigten, deren Kind im Kindergarten aufgenommen wird, Mitglied des Vereins, um ihn zu fördern und zu finanzieren. Die Mitglieder des Vereins wählen bzw. bestätigen den Vorstand in ihrer Mitgliederversammlung (siehe MITGLIEDERVERSAMMLUNG). Der Vorstand besteht aus vier Mitgliedern und einem Kassenwart. Laut Satzung obliegt dem amtierenden Vorstand die Führung der laufenden Geschäfte.

Seine Aufgaben umfassen im Wesentlichen:

  • Leitung des Kindergartens (Verwaltung)
  • Personalangelegenheiten
  • Dokumentation der Einrichtung
  • Finanzverwaltung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Instandhaltung des Gebäudes und der Ausstattung
  • Überprüfung und Organisation der Elternarbeit

Vorstandssitzungen finden regelmäßig einmal im Monat statt und sind öffentlich.