Auf Wunsch und mit Einverständnis der Eltern (siehe BETREUUNGSVERTRAG) verabreichen die Erziehungskräfte im Notfall (und nur dann!) homöopathische Globuli an die Kinder.
Auf Wunsch und mit Einverständnis der Eltern (siehe BETREUUNGSVERTRAG) verabreichen die Erziehungskräfte im Notfall (und nur dann!) homöopathische Globuli an die Kinder.