Aufsichtspflicht

Die Personensorgeberechtigten haben die Aufsichtspflicht für ihre Kinder auf dem Hin- und Rückweg zum Kindergarten. Da die Aufsichtspflicht des Teams (hier liegt die Hauptaufsichtspflicht bei den Erziehungskräften, nicht bei Praktikantinnen und Praktikanten) erst mit der Übernahme des Kindes beginnt, ist es dringend erforderlich, dass die Eltern dem Team das Kind deutlich übergeben, indem sie es in die Einrichtung bringen und/oder eine Erziehungskraft über die Anwesenheit des Kindes informieren. Auch wenn das Kind abgeholt wird, muss eine Erziehungskraft informiert werden, da die Aufsichtspflicht für die Erziehungskräfte endet, sobald ein Elternteil anwesend ist. Bei Festen im Kindergarten liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern, sofern sie an dem Fest teilnehmen.